Sprungziele
Inhalt

Bildungs- und Teilhabepaket

Am 29. März 2011 sind die gesetzlichen Grundlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten.

Nach diesem Gesetz haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Anspruch auf Leistungen. Das Gesetz unterstützt Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, allgemein als „Hartz IV“ bezeichnet, leben, einen Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten daher zusätzlich Mittel für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft.
 

Bezugsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

  • die noch keine 25 Jahre sind,
  • in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflege betreut werden,
  • eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen oder an einem Mittagessen in einem Hort teilnehmen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 
Diese Leistungen werden gewährt:

  • Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten der Schule oder der Kindertageseinrichtung,
  • Zuschuss zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schule und Hort,
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bis zum Alter von 18 Jahren.

Darüber hinaus werden für alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre folgende Mittel gewährt:

  • Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket),
  • Mittel für die Schülerbeförderung und
  • Mittel für eine ergänzende Lernförderung.

 
Antrags- und Bewilligungsverfahren:

Anträge müssen stets vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung beim Jobcenter gestellt werden.
Ausnahme: Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II werden Leistungen aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Schulanfänger erhalten 150 Euro für die Erstausstattung.
Andere Regelungen gelten für den Personenkreis, der Kindergeld bzw. Wohngeld erhält.

  • Für den Kinderzuschlag sind die Familienkassen der Arbeitsagenturen zuständig.
  • Für Anträge aus Wohngeld ist die kommunale Wohngeldstelle zuständig.

 
Ausflüge und mehrtägige Fahrten:

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Fahrten im Rahmen eines Schulischen Ganztagsangebotes.
Dem Antrag auf Erstattung ist eine Bescheinigung der Schule beizulegen.
 

Schulbedarfspaket:

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen - und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Zirkel, Geodreieck.
 

Wie ist das Verfahren?

Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Die Leistung erfolgt automatisch.
Personen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen einen gesonderten Antrag stellen.

 
Schülerbeförderung:

Die Kosten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges werden übernommen.

 
Lernförderung:

Über die schulischen Angebote im Bereich der individuellen Förderung steht Kindern in manchen Fällen eine weitere außerschulische Lernförderung zu. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen der „nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele“ gefährdet ist.

 
Zu den „wesentlichen Lernzielen“ gehören:

  • die Versetzung in die nächste Klassenstufe,
  • in Grundschulen die erfolgreiche Versetzung nach Beendigung der Schuleingangsphase,
  • in der Erprobungsstufe die erfolgreiche Versetzung nach Klasse 6 oder
  • in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses.

 
Mittagsverpflegung:

Für bezugsberechtigte Familien, deren Kinder im Rahmen der Offenen Ganztagsschule bei uns in der Schule zu Mittag essen gilt:
Die Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden übernommen, wenn sie nicht von anderer Seite, z.B. Jugendhilfe, übernommen werden.
Ein geringer Eigenanteil in Höhe von 1 Euro ist von den Bezugsberechtigten zu übernehmen.

 
Soziale und kulturelle Teilhabe:

Für diesen Zweck werden zusätzlich Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich bezahlt.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit z.B. Fußballverein, Jugendgruppe, Heimatverein,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern z.B. Teilnahme am Unterricht in einer Musikschule oder in einer Jugendkunstschule, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung z.B. Museumsführungen,
  • Teilnahme an Freizeiten z.B. Angebote von Jugendverbänden oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Theaterfreizeit, auch Ferienveranstaltungen.

Die Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen.
 

Ansprechpartner bei Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket:
 

Kreisverwaltung Höxter

  • 05271 9650
  • 05271 9653118
  • 05271 9653102
  • 05271 9653120
  • 05271 9653119
  • 05271 6995364 (Jobcenter)

Auch vor Ort gibt es für Sie eine Ansprechpartnerin. Gerne können Sie auch mit unserer Schulsozialarbeiterin, Frau Hillebrand, einen Termin bei uns im Schulzentrum, Telefon 05641 923640, ausmachen.

nach oben zurück