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Schulsport

Sportunterricht

Im Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport, Teil 1, Absatz 2.4“  ist u.a. geregelt, welche Sicherheitsmaßnahmen eine Schule im Rahmen des Sportunterrichts im Hinblick auf angemessene Kleidung, auf das Tragen von Schmuck und Uhren sowie bei benötigten therapeutischen Hilfsmitteln beachten muss.

Beschluss unserer Fachkonferenz Sport vom 17. Juni 2015

Sportkleidung:

  • Beim Schulsport ist aus sicherheits- und gesundheitsförderlichen Gründen grundsätzlich von allen Beteiligten angemessene und passende Sportkleidung zu tragen.
  • Das Tragen der Sportkleidung unter der Alltagskleidung vor und nach der schulsportlichen Veranstaltung ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig.
  • Das gilt insbesondere für Badekleidung bzw. auch für das in der Sportstätte verwendete Schuhwerk.

Therapeutische Hilfsmittel:

  • Hilfsmittel (z.B. Brillen, lose Zahnspangen) dürfen nicht zu Gefährdungen führen und sind ggf. abzulegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die beim Sporttreiben eine Brille benötigen, müssen Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Die Brille muss aus einem flexiblen Gestell und Kunststoffgläsern bestehen und ist gegen Herunterfallen zu sichern. Verfügen Schülerinnen und Schüler nicht über eine geeignete Brille oder können therapeutische Hilfsmittel zu Gefährdungen führen, müssen die Lehrkräfte die sportpraktische Tätigkeit entsprechend einschränken.

Schmuck:

  • Im Schulsport müssen Schmuck und Uhren generell abgelegt werden.

Die Einhaltung wichtiger Regeln wird vor dem Sportunterricht am Schuljahresanfang mit den Kindern besprochen. Dazu gehört u.a.:

  • Die Sporthalle sowie der Geräteraum werden erst nach Erlaubnis der Lehrkraft betreten.
  • Bereits aufgestellte oder bereitgelegte Sportgeräte dürfen ebenfalls erst nach Erlaubnis der Lehrkraft verwendet werden.
  • Im Umgang miteinander gilt die sportliche Fairness.
  • Vor dem Toilettengang meldet sich jedes Kind bei der Lehrkraft ab.

Schwimmunterricht

Der Unterricht im Hallen- und Freibad birgt spezielle Risiken mit, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern ausgeschlossen werden müssen. Dabei spielen gesundheitliche Faktoren eine besondere Rolle.

Mitzubringen ist neben dem Duschhandtuch auch Duschgel und ein Föhn. Damit die Kinder sich in den Wintermonaten nicht erkälten, sollen sie an den Schwimmtagen auf jeden Fall eine Mütze tragen.

Die Einhaltung wichtiger Regeln wird vor dem Schwimmunterricht mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Dazu gehört u.a.:

  • Das Schwimmbad wird nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten.
  • Nichtschwimmer dürfen nicht ins Schwimmerbecken.
  • Vor dem Toilettengang meldet sich jedes Kind bei der Lehrkraft ab.
  • Im Schwimmbad ist das Laufen wegen der erhöhten Rutschgefahr nicht erlaubt.

An den Tagen mit Sport-  oder Schwimmunterricht müssen die Kinder Kleidung tragen, die sie selbstständig an- und ausziehen können.

Bei der Nichtteilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht ist der Lehrkraft vor Beginn des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorzulegen.

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