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Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit nimmt eine Scharnierfunktion zwischen den Angeboten für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Jugendhilfe und den Angeboten der Schule ein. Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, die Problemlagen der Schülerinnen und Schüler aufzuarbeiten, die zwischen der Schule, dem Elternhaus und einem sozialen Milieu entstehen. Sie dient als Vermittler zwischen Erziehungshilfe, Schule und Erziehungsberechtigten.
 

Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit

  • Beratung für Schülerinnen und Schüler
  • Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Beratung für Lehrerinnen und Lehrer
  • Gestaltung von arbeitsfähigen Klassenstrukturen
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Institutionen
  • Krisenintervention in besonderen Problemlagen
     

Einzelne Aufgabenbereiche

  • Soziales Lernen: Schulsozialarbeit entwickelt Angebote des sozialen Lernens für verschiedenste Schülergruppen. Angeboten werden können beispielsweise Gruppen- und Klassentrainings zur Stärkung der Sozialkompetenz und der Gruppendynamik, sowie erlebnispädagogische Einheiten.
  • Bildungs- und Teilhabepaket-Leistungen: Über die Schulsozialarbeit können die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) vermittelt werden. Dazu gehören Leistungen für Mittagessen, Schulausflüge und Klassenfahrten, ergänzende Lernförderung, Schulbedarf, Schülerbeförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
  • Schulbegleitung: Schulsozialarbeit berät Eltern/ Erziehungsberechtigte und Schule in Bezug auf eine mögliche Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler. Sie unterstützt bei der Antragstellung und steht prozessbegleitend beratend allen Beteiligten zur Seite.
  • Umgang mit Schulverweigerung: Hier sind frühzeitige schulinterne Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern/ Erziehungsberechtigten zu führen.
  • Ansprechpartner: Schulsozialarbeit kann vereinzelt auch Ansprechpartner für Rückfragen bzgl. der Mensa, der OGS, der Betreuungsangebote oder der Weitervermittlung zu außerschulischen Institutionen wie Jugendamt, Psychologinnen/ Psychologen und Beratungsstellen sein.
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