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Daten und Schulversäumnisse

Rechtliche Bestimmungen bei Änderung von Daten und Schulversäumnissen

Änderung von Daten

Bitte informieren Sie umgehend die Schule, wenn sich

  • Namen
  • Telefonnummern        
  • Wohnort 
  • Sorgerechtsbestimmungen
  • E-Mail-Adresse

ändern.

Schulversäumnisse und Krankmeldungen

  • In Krankheitsfällen ist das Kind grundsätzlich bis 8.00 Uhr über dasIServ Modul Abwesenheit als fehlend zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung in Papierform gibt das Kind bei der Klassenlehrkraft ab, wenn es wieder genesen ist. Jeder Fehltag muss auf diese Weise entschuldigt werden.
  • Beurlaubungen müssen rechtzeitig (min. 1 Woche vorher) bei der Schule beantragt werden.

         Sie können nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden.

Hier ist der Einzelfall zu prüfen. Ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung finden Sie auf der Homepage.

  • Beurlaubungen direkt vor und nach Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig.

In Ausnahmefällen, wie z.B. Todesfällen in der Familie u. ä. kann ein Kind auch hier auf Antrag beurlaubt werden.

  • Bei Krankheit unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine schriftliche Entschuldigung am gleichen Tag in der Schule einzureichen. Bei begründeten Zweifeln verlangen wir ein ärztliches Attest.

Bei begründeten Zweifeln an ärztlichen Attesten bzw. Entschuldigungen müssen wir das Kind an das Schulamt Höxter melden. Gegebenenfalls wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 


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