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Daten und Schulversäumnisse

Rechtliche Bestimmungen bei Änderung von Daten und Schulversäumnissen

Änderung von Daten

Bitte informieren Sie umgehend die Schule, wenn sich

  • Namen
  • Telefonnummern    
  • Wohnorte   
  • Sorgerechtsbestimmungen
  • E-Mail-Adressen

ändern, denn nur so können Sie sicher sein, dass wir Sie zeitnah erreichen.

Schulversäumnisse

  • In Krankheitsfällen ist grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Am ersten Tag reicht uns eine mündliche Entschuldigung durch ein anderes Kind oder das Kontaktieren der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers durch eine E-Mail (bitte nicht telefonisch). Nur so können wir sicher sein, dass das Kind tatsächlich zu Hause ist. Die schriftliche Entschuldigung sollte spätestens am zweiten Krankheitstag vorliegen.
  • Beurlaubungen müssen rechtzeitig bei der Schule beantragt werden. Sie können nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Hier ist der Einzelfall zu prüfen.
  • Beurlaubungen direkt vor und nach Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen, wie z.B. nach den Osterferien anlässlich der Kommunion, Todesfälle in der Familie u. ä. kann ein Kind auch hier auf Antrag beurlaubt werden.
  • Bei Krankheit unmittelbar vor und nach den Ferien ist ein ärztliches Attest erforderlich, da ansonsten das Schulamt für den Kreis Höxter informiert werden muss. Dieses prüft dann den Einzelfall und leitet ggf. ein Bußgeldverfahren ein.
  • Bei begründeten Zweifeln an ärztlichen Attesten bzw. Entschuldigungen kann ein schulärztliches Gutachten beim Gesundheitsamt des Kreises Höxter angefordert werden. Die Kosten sind in diesem Fall von den Eltern/ Erziehungsberechtigten zu tragen.
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