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Lehrmittelfreiheit

Elternanteil

Alle notwendigen Schulbücher werden durch die Schule beschafft. Lt. Lernmittelfreiheitsgesetz für das Land NRW Lehrmittelfreiheit ist dazu ein Elternbeitrag von 12,00 € zu entrichten. Dieser Betrag wird jeweils  am ersten Montag zu Beginn des Schuljahres von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eingesammelt. Bitte geben Sie Ihrem Kind das Geld „passend“ mit.

Darüber hinaus sammeln wir zu Beginn des Schuljahres von den Kindern in den Jahrgängen 3 und 4 jeweils ca. 4,50 € für deren Schulplaner ein.

Das Mathematikbuch im Jahrgang 1 sowie das Umi-Arbeitsheft sind Verbrauchsmaterial, alle anderen Schulbücher sind Eigentum der Stadt Borgentreich und aus Steuermitteln angeschafft. Lt. Lernmittelfreiheitsgesetz § 2 sind Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zur pfleglichen Behandlung und Rückgabe der Schulbücher in gebrauchsfähigem Zustand verpflichtet. Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder Verlust eines Buches führen zu Schadensersatzforderung.

Im Falle einer solchen Beschädigung beteiligen wir Eltern an den Kosten für die Neuanschaffung des Buches:

Im 1. Jahr
voller Anschaffungspreis

Im 2. Jahr
halber Anschaffungspreis

Ab dem 3. Jahr
5 €

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