Lehrmittelfreiheit
Elternanteil
Alle notwendigen Schulbücher werden durch die Schule beschafft. Lt. Lernmittelfreiheitsgesetz für das Land NRW ist dazu ein Elternbeitrag von 15,00 € zu entrichten. Dieser Betrag und 5,00€ für Pappen, Malpapier und ähnliches wird zu Beginn des Schuljahres eingesammelt. Dazu werden Sie zu Schuljahresbeginn schriftlich informiert.
Das Mathematikbuch im Jahrgang 1 und die Deutsch-Arbeitshefte sind Verbrauchsmaterial, alle anderen Schulbücher sind Eigentum der Stadt Borgentreich und aus Steuermitteln angeschafft. Lt. Lernmittelfreiheitsgesetz § 2 sind Schüler und Eltern zur pfleglichen Behandlung und Rückgabe der Schulbücher in gebrauchsfähigem Zustand verpflichtet. Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung z. B. durch Auslaufen einer Trinkflasche oder Verlust eines Buches führen zu Schadensersatzforderung.
Im Falle einer solchen Beschädigung beteiligen wir Eltern an den Kosten für die Neuanschaffung des Buches.
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Beschädigung im 1. Jahr |
voller Anschaffungspreis |
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Beschädigung im 2. Jahr |
halber Anschaffungspreis |
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Beschädigung ab dem 3. Jahr |
5 € |