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Schulanmeldung

Die Orgelstadt Borgentreich schreibt Ende Juli, Anfang August alle Eltern und Erziehungsberechtigte der im kommenden Schuljahr schulpflichtigen  Kinder an und sendet die entsprechenden Formulare zur Anmeldung an der Kath. Grundschule in Borgentreich zu.

Stichtag für die Schulpflicht ist der 30. September. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung über die Aufnahme eines „vorzeitigen Kindes“ trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind auf Antrag an der Kath. Grundschule Borgentreich anzumelden, wenden sich bitte an die Orgelstadt Borgentreich, Fachbereich II, Schulverwaltung, Frau Kühlert, per E-Mail m.kuehlert@borgentreich.de oder telefonisch 05643 809206, und fordern die entsprechenden Anmeldeunterlagen an.

Eltern, die ihr schulpflichtiges Kind an der Kath. Grundschule in Borgentreich anmelden möchten, finden in „ihrer Kindertagesstätte“ im Monat August eine Terminliste. Damit die Schulleitung bei der Anmeldung genügend Zeit für jedes Kind hat werden die Familien gebeten sich in die dort aushängenden Listen einzutragen.

Die Anmeldung erfolgt zu dem gewünschten Termin in der Kath. Grundschule, Trakt 3. Das Kind muss zum Anmeldetermin mit in die Schule kommen. Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte besucht, melden sich bitte vorab telefonisch in der Kath. Grundschule. Telefon 05643 948003.

Zur Anmeldung sind die zugesandten Formulare ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Zudem ist das Impfbuch sowie eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei ausländischen Mitbürgern der Pass, erforderlich. Für die Anmeldung ist generell die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile nötig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss eine entsprechende Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden. Eventuell gewünschte Vollmachten zur Übertragung von schulischen Belangen auf weitere Personen können vor Ort ausgefüllt werden.

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